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24.09.2026 – Der Bundesregierung gehören Verfassungsfeinde an

Aus der Ausstellung „Kreuzberg, Kunst und Migration seit 1960“ im Berliner Gropius Bau . Unterschiedliche Kulturen, vereint in Einsamkeit.

Die Gruppenausstellung zeigt künstlerische Perspektiven auf Migration, Arbeit und Leben in jenem Bezirk, in dem auch der Gropius Bau liegt. Die Frage, wie unsre Gesellschaft mit Migration und Integration, Fremdheit und Nähe, umgeht, ist seit 1960 nicht nur nicht gelöst, sondern wird immer mehr zu einem zentralen Problem gemacht. Was vom eigentlichen Problem, der Spaltung zwischen Arm und Reich, ablenkt. Die Grenze verläuft nicht zwischen den Völkern, sondern zwischen oben und unten.

Wobei es doch etwas komplexer ist, wie zum Beispiel die Frage des migrantischen Antisemitismus zeigt. Da wünsche ich mir schon mitunter den Wiederaufbau der Mauer, nur zwischen Neukölln und Kreuzberg.

Löst das Problem natürlich nicht, Antisemitismus gibt es überall, in allen Stadtteilen, Parteien, Ethnien. Das  Ärgerliche an der derzeitigen Berliner Situation nach den Wahlen um den Antisemitismus in der Linken ist unter anderem, dass der von interessierten politischen Akteuren natürlich massiv instrumentalisiert wird. Mit Sicherheit gib es Menschen in CDU, spd, bei den Grünen, die in ehrlicher Solidarität mit jüdischen Mitbürger*innen und Sorge um ihre Sicherheit eine Koalition mit der Linken ablehnen, weil sie deren Antisemitismus als bedrohlich und wachsend ansehen.

Genauso gibt es aber in den genannten Parteien Interessierte, die aus den falschen Gründen das Richtige fordern. Die instrumentalisieren den Antisemitismus lediglich, um ein Bollwerk gegen das zu errichten, was ihnen als nachhaltige Bedrohung ihrer Interessen, ihrer Gefühle, ihrer Ideologie erscheint: Das Aufkommen von sozialistischen Lösungsversuchen – wie Enteignungen – für grundlegende gesellschaftliche Probleme von Armut und Reichtum. Wobei Enteignungen sogar laut Grundgesetz zulässig sind, da muss man keinen Sozialismus hierzulande einführen. Zitat§ 15 Grundgesetz:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Und § 14, Abs. 3:

“ Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“.

Wenn also Teile der Bundesregierung ein Gesetz verabschieden wollen, in dem die Enteignung von Immobilienkonzernen grundsätzlich verboten werden soll, verstoßen sie damit gegen das übergeordnete Grundgesetz. Damit machen sie sich zu Verfassungsfeinden, müssen entsprechend überwacht und behandelt und notfalls aus dem Staatsdienst, ergo der Regierung, entfernt werden.

Zurück ins reale Leben:

Zuzugssperre. Hanefi Yeter. 1976.

Als ich dieses Bild aus der Ausstellung Tayfun, dem türkischen Wirt unseres Kreuzberger Imbiss „Hades“, zeigte, kam er lebhaft ins Erzählen. Den Stempel hatte sein Vater auch im Ausweis… Hat sich damals natürlich kein Schwein (oops, Tayfun ist strenggläubiger Muslim) dran gehalten. Die Berliner Behörden sind nicht erst seit gestern überfordert und unfähig.

Schön auch Tayfuns Geschichte, wie er von 60 Schüler*innen in seiner damaligen „Integrations“klasse der Beste war. Weil er der Einzige war, der schon Deutsch sprach…..