Ein Jobcenter in Bremen hat einem Philipp W. mitgeteilt, dass seine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorläufig ganz eingestellt werden. Die Begründung des Jobcenters: „Nach einer mir vor liegenden Mitteilung sind Sie verstorben.“ Zur Nachzahlung sei man bereit, wenn der Tod wieder aufgehoben wird: „Die vorläufig eingestellten Zahlungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.“ Am Ende wird der Verstorbene gebeten, anzukreuzen, „ob der Sachverhalt zutrifft, er sich zu dem Sachverhalt nicht oder schriftlich, gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt, äußern will“.

Ein Drittel Apfel pro Tag mehr. Hartz-IV Erhöhung 2016: 5 Euro, macht 16 Cent am Tag. Das Vermögen von Dirk Rossmann hat sich in den letzten zwei Jahren um 2,7 Millionen Euro erhöht – pro Tag.

Die Mauer muss weg, juhu huhu! Zu singen auf die Melody „You’re the one that I want“. W§enn ich am 17.10, 12 Uhr bei der Aktion am Kröpcke in Hannover zu singen anfange, ist die City ruckzuck leer.
15.10.2015 – „Nach einer mir vorliegenden Mitteilung sind Sie verstorben.“
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