03.11.2020 – Mein schlechtes Gewissen


Eins von ca. 3.000 gleichen Plakaten in Hannover. Hintergründe zur Wohnungslosigkeit in Hannover und warum die Initiative jetzt die Werkzeuge zeigt, hier. Das ist auf fast sämtliche Ballungsgebiete zu übertragen.
Hier kollidieren zwei Rechtsgüter. Auf der einen Seite das Recht auf Eigentum, auf der anderen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Recht auf Eigentum ist im § 14 GG geregelt, der einschränkend in der Folge auf die Eigentumsverpflichtung gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit hinweist.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in § 2 GG geregelt. Es gilt, im Gegensatz zur Freiheit der Person und zum Eigentum, uneingeschränkt. Insofern kann Wohnungslosigkeit und nachfolgend Obdachlosigkeit gegen den § 2 GG verstoßen. Das Leben auf der Straße kann töten.
Was wiegt höher? Das Leben eines Obdachlosen oder, im Extremfall, das Recht auf Spekulation mit Wohnungen durch deren Leerstand? Ist es moralisch legitim, leerstehende Wohnungen unter bestimmten Umständen, so zur Vermeidung von toten Obdachlosen im Winter, zu besetzen?
An dieser Frage scheiden sich die Geister.
Eigentum ist ein Fetisch in unserer Gesellschaft, ein nicht hinterfragter Religionsersatz, ich bin der Herr, Dein Gott. Wenn der Knochen (Wohnungs-)Eigentum in den gesellschaftlichen Zwinger geworfen wird, jault das Bürgertum, Pawlowschen Hunden gleich, im Chor sofort los: Besetzungen sind illegal. VERBOTEN! Eine Unterscheidung zwischen legal und legitim oder eine Begründung erfolgt nicht. Selbst wenn wortreich zuvor in Sonntagspredigten das Los der Wohnungslosen beklagt wurde, gerne auch zur Pflege der eigenen Eitelkeiten, ist hier Ende Gelände. Da geht es dem Bürger ans Eingemachte, dann trennt sich die Spreu vom Weizen und die Wohnungslosen wissen, wo sie reale Solidarität erfahren können.
Ich begrüße den hier vorliegenden illegalen Ansatz auf das Schärfste. Werde selber bei Besetzungen aber nicht mitmachen, – das Alter, Zipperlein hier, Zipperlein da, Sie wissen schon. Und die Vorstellung, eventuell bei Minusgraden mittels Wasserwerfern von der Ordnungsmacht zur Raison gerufen zu werden, schreckt mich doch. Ich bleibe lieber Maulheld. Das Gute an denen ist ihr schlechtes Gewissen, von dem sie sich, je nach Kassenlage, freikaufen möchten …..

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